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EuGH-Urteil zu Ökostromförderung: Keine Pflicht zur Förderung von ausländischem Ökostrom

Große Erleichterung in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In einem mit großer Spannung erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das heute veröffentlicht wurde, entschieden die Richter, dass die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet sind, aus dem Ausland importierten Ökostrom die gleiche Förderung zuteil werden zu lassen wie im Inland produzierten Strom. Anlass des Richterspruchs war eine Klage des finnischen Stromproduzenten Alands Vindkraft, der sich in Schweden benachteiligt sah und an den dortigen Subventionen hatte partizipieren wollen.

Anderslautendes Urteil hätte Ende des deutschen EEG bedeutet

Das Urteil war alles andere als eine Selbstverständlichkeit, nachdem die Generalanwaltschaft zu Jahresbeginn im Sinne des finnischen Unternehmens argumentiert hatte. In vielen Fällen folgen die EU-Richter den Empfehlungen des Generalanwalts. Für Deutschland hätte ein entgegengesetztes Urteil die gerade erst beschlossene EEG-Reform hinfällig werden lassen. Die Ökostromreform war unter anderem mit dem Ziel auf den Weg gebracht worden, den weiteren Anstieg von EEG-Umlage und Strompreis in Deutschland zu bremsen. Hätte der EuGH im Sinne des finnischen Unternehmens entschieden, wäre auch Deutschland verpflichtet gewesen, im Ausland produzierten Strom aus regenerativen Quellen zu fördern. In diesem Fall befürchteten Experten Mehrbelastungen im hohen einstelligen Millardenbereich pro Jahr, die letztlich von den Stromkunden zu tragen gewesen wären. Dadurch wären entweder die Strompreise in unkontrollierbare Höhen geklettert oder aber die Ökostromförderung hätte komplett umgestellt werden müssen.

vom 01.07.2014

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