Gerichtsentscheidung: AKW-Betreiber vor Milliarden-Rückzahlungen bei Brennelementesteuer
Die großen Stromanbieter dürfen sich möglicherweise über Milliardenrückzahlungen vom Staat freuen. Das Finanzgericht Hamburg hält die 2011 vom Bundestag beschlossene Brennelementesteuer für rechtswidrig und ordnete die vorläufige Rückzahlung von 2,2 Milliarden Euro an die Betreiber von Atomkraftwerken an. Geklagt hatten die Energieriesen RWE und E.ON.
Finale Entscheidung über Brennelementesteuer in Karlsruhe und Brüssel
Die Hamburger Richter halten die Praxis weder für mit deutschem Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht für vereinbar. Dennoch hat das Urteil keinen finalen Charakter. Gegen die Anordnung, den Konzernen Geld zurückzuerstatten, kann von Staatsseite Beschwerde eingelegt werden. Außerdem sind sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof weitere Klagen zum gleichen Thema anhängig, so dass in den nächsten Monaten Grundsatzentscheidungen erwartet werden. Sollte das Urteil aus Hamburg im Grundsatz Bestand haben, sparen die Kraftwerksbetreiber je nach Laufzeit der einzelnen Atommeiler in den nächsten Jahren weitere Milliardenbeträge.
Einführung der Brennelementesteuer Teil des Atomkompromisses
Die Brennelementesteuer war 2010 als Teil des Pakets zum Atomausstieg beschlossen und 2011 eingeführt worden. Befristet bis zum Jahr 2016, sollte ein Teil der Gewinne aus den Atomkraftwerken durch die Steuer abgeschöpft werden, dafür sollten AKWs länger am Netz bleiben dürfen als ursprünglich geplant. Die Brennelementesteuer wird erhoben auf frisches Uran und Plutonium, das in regelmäßigen Abständen für die Produktion von Atomstrom benötigt wird. Zum Zeitpunkt der Einführung der Steuer schien die zusätzliche Steuerbelastung gegenüber einer längeren Laufzeit ein akzeptabler Kompromiss zu sein. Seit dem ist allerdings der Strompreis im Großhandel signfikant gefallen, was den Betrieb von AKWs wie von anderen konventionellen Kraftwerken deutlich weniger attraktiv macht. Die Brennelementesteuer war auch der Grund, aus dem E.ON in den vergangenen Wochen entschieden hat, das AKW Grafenrheinfeld vorzeitig stillzulegen.
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