Ökostromkompromiss mit EU: Nachzahlungen in Millionenhöhe für deutsche Unternehmen
Gute Nachrichten aus Brüssel für die Bundesregierung in Sachen Reform der deutschen Ökostromförderung. Der seit Monaten schwelende Streit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission zu wichtigen Eckpunkten der EEG-Novelle ist beendet. Über alle wichtigen Streitpunkte, insbesondere die Ökostromrabatte für deutsche Unternehmen, einigten sich beide Seiten auf einen Kompromiss, wie übereinstimmend EU-Wettbewerbskommissar Almunia und Wirtschaftsstaatsekretär Baake heute mitgeteilt haben. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann damit wie geplant Anfang August in Kraft treten.
Deutsche Industrie zahlt insgesamt 30 Millionen Euro nach
Beim großen Streitpunkt Ökostromrabatte für die deutsche Industrie kommen die Unternehmen insgesamt glimpflich davon: Da die EU die neuen Kriterien in Sachen Ökostrom rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 anwendet, müssen 350 von insgesamt rund 2000 deutschen Firmen, die in den Genuss von EEG-Rabatten kommen, eine Nachzahlung leisten. Die Höhe beträgt für beide Jahre zusammen etwa 30 Millionen Euro. Dies ist ein vergleichsweise bescheidener Beitrag im Vergleich zu Nachlässen von zusammen genommen 10 Milliarden Euro im gleichen Zeitraum. Die Nachlässe auf die EEG-Umlage waren aufgrund der unklaren Rechtslage allerdings zuletzt auch nur noch unter Vorbehalt gewährt worden. Zwischenzeitlich war darüber spekuliert worden, dass es möglicherweise für deutsche Firmen Nachzahlungen in Milliardenhöhe geben könnte.
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