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Urteil: Viele Strompreiserhöhungen in Deutschland laut Europäischem Gerichtshof unwirksam

Viele Strom- und Gaskunden in Deutschland können sich möglicherweise auf Rückerstattungen aus vergangenen Preiserhöhungen von Energieversorgern freuen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am heutigen Donnerstag in einem Urteil bekanntgab, sind viele der Standardklauseln, auf Basis derer deutsche Stromanbieter in den vergangenen Jahren Preiserhöhungen durchgeführt haben, unwirksam. Statt dessen sind Energieversorger künftig gezwungen, Kunden bereits im Vorfeld detailliert über die Gründe und Höhe der Preisanpassungen zu informieren. Das Urteil entfaltet unmittelbare Wirkung und gilt rückwirkend auch für die vergangenen Jahre.

EuGH--Urteil betrifft vor allem Kunden in der teuren Grundversorgung

Geklagt hatten Haushaltskunden zweier Regionalversorger gegen automatische Preisanpassungen aufgrund von Stanard-Vertragsklauseln. Nachdem die Verfahren durch mehrere Instanzen gelaufen waren, entschied sich der Bundesgerichtshof, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Streitfalls den EuGH einzuschalten. Die EU-Richter erklärten die deutsche Rechtspraxis, nach der die Preiserhöhungen rechtens gewesen wären, für europarechtswidrig. Neben umfassenden Informationspflichten betonten die Richter auch das Sonderkündigungsrecht von Verbrauchern im Falle von Preisanpassungen nach oben.

Viele Stromkunden bezahlen zu viel für ihren Strom

Die fragliche Praxis der Strompreiserhöhungen betrifft vor allem Kunden in den ohnehin sehr teuren Grundversorgungstarifen der regionalen Anbieter. Diese bezahlen schon von Haus deutlich mehr für Strom und Gas als eigentlich notwendig. Ein individueller Stromvergleich gibt Aufschluss über das jeweilige Einsparpotenzial vor Ort.

vom 23.10.2014

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