Bundesnetzagentur: Private Stromkunden zahlen Millionen Euro zu viel
Die deutschen Haushalte zahlen jedes Jahr viele Millionen Euro zu viel f?r ihren Strom, weil sie die Befreiung vieler Unternehmen von den Netznutzungsentgelten mittragen m?ssen. Das ergab ein bislang unter Verschluss gehaltener Bericht der Bundesnetzagentur an das Bundeswirtschaftsministerium, ?ber den die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) heute berichtet. Demzufolge werden jedes Jahr tausende Unternehmen teilweise oder g?nzlich von den Netznutzungsentgelten befreit. Alleine im letzten Jahr summierten sich diese Freistellungen und Erm??igungen auf 600 Millionen Euro. Dieser Betrag muss von allen anderen Stromkunden, also den Haushalten und dem Mittelstand, zus?tzlich getragen werden. Die Reduzierung der Netzentgelte wird Gro?abnehmern laut Verordnung bei ?untypischer Netznutzung? und bei gleichm??iger Abnahme gro?er Mengen (Bandlastbezug) gew?hrt.
Viele Trittbrettfahrer bei ?untypischer Netznutzung? und Bandlastbezug
Der Bericht f?hrt aus, die geltende Stromnetzentgelt-Verordnung habe nur einen geringen Nutzen f?r die Netzstabilit?t und bef?rdere durch die falschen Anreize erhebliche Mitnahmeeffekte. Urspr?nglich sollte diese Regelung die Stabilit?t des Stromnetzes verbessern: Abnehmer bekommen einen Abschlag auf die Netzkosten, wenn sie ihren Strombezug auf Zeiten au?erhalb der H?chstlast verlagern. So sollte die Steuerung der Netze vereinfacht und das kostenpflichtige An- und Abschalten zus?tzlicher Kraftwerke verringert werden. In der Praxis haben aber auch Mastbetriebe, Schlachth?fe, Krankenh?user, Pflegeheime, Kaufh?user, Kinos, Hotels und sogar Golfpl?tze den Rabatt wegen ?untypischer Netznutzung? erhalten. Insgesamt gingen im letzten Jahr 5500 Antr?ge auf Kostenreduzierung bei der Bundesnetzagentur ein. Obwohl diese in der Sache kaum zu angepasstem Verbrauchsverhalten f?hrten, sondern laut Bundesnetzagentur ganz ?berwiegend von Mitnahmeeffekten auszugehen ist, musste sich die Beh?rde trotzdem an die geltende Verordnung halten und fast alle Antr?ge positiv bescheiden. Aktuell bem?hen sich laut Bundesnetzagentur auch Bahngesellschaften um eine Entlastung bei den Netzentgelten. Auch hier kann die Beh?rde nur Mitnahmeeffekte erkennen, weil sich Zugfahrten nicht nach Anreizen aus den Stromnetzentgelten, sondern nach dem Fahrplan richteten. Die Reduzierung der Netzentgelte bei Bandlastbezug passe laut Bundesnetzagentur nicht mehr in die heutige Energiewelt. Auch hier hat es Mitnahmeeffekte gegeben und einige Abnehmer h?tten Ihren Stromabnahme so ver?ndert, dass sie eine Befreiung gem?? der Verordnung erreichen konnten.
Neue Regelungen sollen Mitnahmeeffekte vermeiden
Dennoch will die Bundesnetzagentur die strittige Regelung nicht ersatzlos abschaffen, sondern reformieren. So h?lt die Beh?rde die Befreiung bei Pumpspeicherkraftwerken und einigen industriellen Gro?verbrauchern f?r sinnvoll. Bei den meisten Bewerbern mit oft sehr kleinen Abnahmemengen entstehe hingegen nur b?rokratischer Aufwand. So k?men 93 Prozent der Antragsteller nur auf knapp zehn Prozent des Entlastungsvolumens. Es wird daher vorgeschlagen, die Befreiung k?nftig nur Abnehmern aus dem Hoch- und H?chstspannungsnetz zu gew?hren. Kleinbetriebe blieben damit ausgeschlossen. Auch die Reduzierung der Netzentgelte bei Bandlastbezug h?lt die Beh?rde nicht mehr f?r zeitgem??. In Zeiten der Energiewende sollte nicht mehr der gleichm??ige Bezug gro?er Strommengen, sondern die flexible Abnahme schwankender Mengen belohnt werden. So sieht denn auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) die aktuelle Verordnung als ?berholt an. Sie stamme aus der alten, von zentralen Gro?kraftwerken gekennzeichneten Energiewelt und erschwere die Integration erneuerbarer Energien. Die Regelung m?sse laut bne so ge?ndert werden, dass es Verg?nstigungen nur noch f?r flexibles Abnahmeverhalten gebe, das der Netzstabilit?t n?tze.
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