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Bundesnetzagentur: Private Stromkunden zahlen Millionen Euro zu viel

Die deutschen Haushalte zahlen jedes Jahr viele Millionen Euro zu viel für ihren Strom, weil sie die Befreiung vieler Unternehmen von den Netznutzungsentgelten mittragen müssen. Das ergab ein bislang unter Verschluss gehaltener Bericht der Bundesnetzagentur an das Bundeswirtschaftsministerium, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) heute berichtet. Demzufolge werden jedes Jahr tausende Unternehmen teilweise oder gänzlich von den Netznutzungsentgelten befreit. Alleine im letzten Jahr summierten sich diese Freistellungen und Ermäßigungen auf 600 Millionen Euro. Dieser Betrag muss von allen anderen Stromkunden, also den Haushalten und dem Mittelstand, zusätzlich getragen werden. Die Reduzierung der Netzentgelte wird Großabnehmern laut Verordnung bei ?untypischer Netznutzung? und bei gleichmäßiger Abnahme großer Mengen (Bandlastbezug) gewährt.

Viele Trittbrettfahrer bei ?untypischer Netznutzung? und Bandlastbezug

Der Bericht führt aus, die geltende Stromnetzentgelt-Verordnung habe nur einen geringen Nutzen für die Netzstabilität und befördere durch die falschen Anreize erhebliche Mitnahmeeffekte. Ursprünglich sollte diese Regelung die Stabilität des Stromnetzes verbessern: Abnehmer bekommen einen Abschlag auf die Netzkosten, wenn sie ihren Strombezug auf Zeiten außerhalb der Höchstlast verlagern. So sollte die Steuerung der Netze vereinfacht und das kostenpflichtige An- und Abschalten zusätzlicher Kraftwerke verringert werden. In der Praxis haben aber auch Mastbetriebe, Schlachthöfe, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kaufhäuser, Kinos, Hotels und sogar Golfplätze den Rabatt wegen ?untypischer Netznutzung? erhalten. Insgesamt gingen im letzten Jahr 5500 Anträge auf Kostenreduzierung bei der Bundesnetzagentur ein. Obwohl diese in der Sache kaum zu angepasstem Verbrauchsverhalten führten, sondern laut Bundesnetzagentur ganz überwiegend von Mitnahmeeffekten auszugehen ist, musste sich die Behörde trotzdem an die geltende Verordnung halten und fast alle Anträge positiv bescheiden. Aktuell bemühen sich laut Bundesnetzagentur auch Bahngesellschaften um eine Entlastung bei den Netzentgelten. Auch hier kann die Behörde nur Mitnahmeeffekte erkennen, weil sich Zugfahrten nicht nach Anreizen aus den Stromnetzentgelten, sondern nach dem Fahrplan richteten. Die Reduzierung der Netzentgelte bei Bandlastbezug passe laut Bundesnetzagentur nicht mehr in die heutige Energiewelt. Auch hier hat es Mitnahmeeffekte gegeben und einige Abnehmer hätten Ihren Stromabnahme so verändert, dass sie eine Befreiung gemäß der Verordnung erreichen konnten.

Neue Regelungen sollen Mitnahmeeffekte vermeiden

Dennoch will die Bundesnetzagentur die strittige Regelung nicht ersatzlos abschaffen, sondern reformieren. So hält die Behörde die Befreiung bei Pumpspeicherkraftwerken und einigen industriellen Großverbrauchern für sinnvoll. Bei den meisten Bewerbern mit oft sehr kleinen Abnahmemengen entstehe hingegen nur bürokratischer Aufwand. So kämen 93 Prozent der Antragsteller nur auf knapp zehn Prozent des Entlastungsvolumens. Es wird daher vorgeschlagen, die Befreiung künftig nur Abnehmern aus dem Hoch- und Höchstspannungsnetz zu gewähren. Kleinbetriebe blieben damit ausgeschlossen. Auch die Reduzierung der Netzentgelte bei Bandlastbezug hält die Behörde nicht mehr für zeitgemäß. In Zeiten der Energiewende sollte nicht mehr der gleichmäßige Bezug großer Strommengen, sondern die flexible Abnahme schwankender Mengen belohnt werden. So sieht denn auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) die aktuelle Verordnung als überholt an. Sie stamme aus der alten, von zentralen Großkraftwerken gekennzeichneten Energiewelt und erschwere die Integration erneuerbarer Energien. Die Regelung müsse laut bne so geändert werden, dass es Vergünstigungen nur noch für flexibles Abnahmeverhalten gebe, das der Netzstabilität nütze.

vom 30.06.2015

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