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Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld gegen Energieanbieter Care Energy

Die Bundesnetzagentur hat gegen den umstrittenen Hamburger Energiedienstleister Care Energy ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro verhängt. Das gab die für die Regulierung und Überwachung des Energiemarktes zuständige Behörde per Pressemitteilung bekannt. Grund für die Zwangsmaßnahme sind oiffenbar nicht eingehaltene Formalitäten durch das Unternehmen. Die Bundesnetzagentur wirft Care Energy vor, trotz mehrfacher Aufforderung den gesetzlichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden nach Paragrph 5 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht nachgekommen zu sein. Sollte das Unternehmen nicht bis zum 23. Januar dieser Verpflichtung nachkommen und die Strafzahlung beglichen haben, droht dem Unternehmen eine erneute Strafzahlung in Höhe von 800.000 Euro.

Care Energy mit umstrittenem Geschäftsmodell

Care Energy ist einer breiteren Öffentlichkeit auch durch sein Engagement als Co-Sponsor des Hamburger Sport-Vereins bekannt geworden. Nach eigenen Angaben verfügt die Firma über 350.000 Kunden in Deutschland, die über eine besondere vertragliche Konstellation an das Unternehmen gebunden sind: Statt eines branchenüblichen Strombelieferungsvertrags schließen Kunden mit Care Energy eine Art Dienstleistungs- und Vermiittlungsvertrag ab. Care Energy sah sich deswegen bislang nicht an die Vorschriften für Stromanbieter gebunden, was die Bundesnetzagentur allerdings ganz anders sieht. Care Energy, das nach eigenen Angaben einen Gutteil seiner Gewinne für wohltätige Zwecke verwendet, steht schon seit längerem wegen mangelnder Transparenz und Seriösität in der Kritik von Verbraucherschützern. Aus diesem Grunde erscheinen die Tarifangebote von Care auch nicht in unserem Stromvergleich.

Rechtliche Schritte gegen die Bundesnezagentur angekündigt

Gründer und Unternehmenschef Martin Richard Kristek plant nach einem Bericht der Tageszeitung Die Welt rechtliche Schritte gegen die Behörde und einzelne Verantwortliche. Neben einer verbraucherfeindlichen Grundhaltung wirft Kristek der Behörde unter anderem Rechtsbeugung, Falschbeurkundung und Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen vor. Zudem will Care Energy gegen das Vorgehen der Regulierungsbehörde Beschwerde beim Bundeswirtschaftsministerium einlegen. Die Erfolgschancen von Care Energy dürften allerdings gering sein.

vom 23.12.2014

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