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Strompreise.de > Nachrichten > Brennelementesteuer gekippt

Bundesverfassungsgericht kippt Brennelementesteuer - Aktien von RWE und E.ON steigen

R?ckschlag f?r den Bundesfinanzminister, Riesenerfolg f?r die gro?en deutschen Energieversorger: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute ver?ffentlichten Urteil die zwischen 2011 und 2016 erhobene Brennelementesteuer f?r grundgesetzwidrig erkl?rt. E.ON, RWE und EnBW k?nnen sich auf R?ckzahlungen von mehr als 6 Millarden Euro freuen. Vattenfall hatte seine beiden letzten Atomkraftwerke 2011 vom Netz genommen und war daher von der Steuer nicht betroffen.

Brennelementesteuer zum Jahresende 2016 ausgelaufen

Die Brennelementesteuer wurde insbesondere zu dem Zweck eingef?hrt, die kostenintensive Sanierung des Atomlagers in Asse zu finanzieren. Neue in den Atommeilern verwendete Brennelemente wurden pro Gramm mit 145 Euro besteuert. Das entsprechende Kernbrennstoffgesetz ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen, da die Gro?e Koalition auf eine Verl?ngerung verzichtet hatte. Die Atomkonzerne hatte die Steuer urspr?nglich z?hneknirschend akzeptiert, da sie im Paket mit einer Laufzeitverl?ngerung ihrer Kraftwerke einherging. Im Zuge der Atomkatastrophe von Fukujima und der darauffolgenden Energiewende wurden die Restlaufzeiten der Kraftwerke deutlich reduziert, die Brennelementesteuer aber beibehalten. Dadurch f?hlten sich die gro?en Energiekonzerne benachteiligt.

Bund fehlt nach Meinung der Richter Gesetzgebungskompetenz

Gegen die Steuer hatte 2013 E.ON vor dem Hamburger Finanzgericht geklagt, weil es die Verfassungsm??igkeit anzweifelte. Die Hamburger Richter legten die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor, die tats?chlich dem Bund die Gesetzgebungskompetenz in diesem Fall absprachen. Von den insgesamt knapp ?ber 6 Millarden Euro gezahlten Steuern entf?llt mit 2,85 Milliarden Euro der gr??te Anteil auf E.ON, RWE mit 1,7 Milliarden und die EnBW mit 1,44 Milliarden Euro erhoffen sich ebenfalls saftige Steuerr?ckzahlungen.

Aktien reagieren mit Kursspr?ngen auf Verfassungsgerichtsentscheidung

An der B?rse wurde die Nachricht aus Karlsruhe sehr positiv aufgenommen. Die Aktien der in den letzten Jahren nicht gerade vom Erfolg verw?hnten Unternehmen legten um ?ber 4 Prozent zu (E.ON und RWE), bei der EnBW betr?gt das Kursplus ?ber 6 Prozent.

vom 07.06.2017

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