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Das neue EEG 2023 bringt Verbesserungen für Photovoltaikanlagen

Das neue EEG 2023 bringt Verbesserungen für Photovoltaikanlagen

Ziel ist der massive Ausbau der Solarenergie

Das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), das seit Januar 2023 vollständig in Kraft ist, hat zum Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland massiv voranzutreiben. Laut den Vorgaben sollen bis 2023 9 Gigawatt und ab 2026 sogar 22 Gigawatt zusätzliche Photovoltaik-Leistung pro Jahr ans Netz gehen. Etwa die Hälfte davon ist für Solaranlagen auf Dächern vorgesehen, während die andere Hälfte durch Freiflächenanlagen erreicht werden soll. Damit will die Bundesregierung eine große Zahl neuer PV-Anlagen in Deutschland erschließen.

Vereinfachter Netzanschluss ab 2025

Um diesen ambitionierten Ausbau zu erreichen, wurden mit dem EEG 2023 einige Erleichterungen für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen beschlossen. Ab 2025 müssen die Netzbetreiber den Anschluss interaktiv über ein Online-Portal ermöglichen, das standardisierte Netzanfragen erlaubt. Zudem werden Fristen vorgegeben, innerhalb derer die Anfragen von den Netzbetreibern beantwortet werden müssen. Allerdings wird dieses vereinfachte Verfahren voraussichtlich erst in einigen Jahren nutzbar sein.

Verbesserungen für bestehende Anlagen

Für bestehende Anlagen bringt das neue EEG ebenfalls Verbesserungen: Durch den vollständigen Wegfall der EEG-Umlage kann bei einigen Anlagen der bisher nötige Erzeugungszähler eingespart werden. Auch gemietete Zähler können nun bei vielen Anlagen wieder ausgebaut werden. Die Abrechnung des eingespeisten Stroms wird durch das Entfallen der Umlage vereinfacht. Wichtig ist, dass bestehende Anlagen unabhängig vom neuen EEG weiterhin die garantierte Einspeisevergütung nach den bei Inbetriebnahme geltenden Sätzen erhalten.

Neue Konditionen für Anlagen ab 2023

Für alle Photovoltaikanlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gelten verbesserte Rahmenbedingungen. Die bisherige Begrenzung der Einspeiseleistung auf maximal 70 Prozent der installierten Leistung wurde abgeschafft. Damit können neue Anlagen ihre gesamte Erzeugung ins Netz einspeisen. Zudem wurde die jährliche Absenkung der Vergütungssätze, die sogenannte Degression, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Anlagen, die 2023 in Betrieb gehen, erhalten daher die volle Einspeisevergütung unabhängig vom genauen Inbetriebnahmetermin.

Die Vergütungssätze selbst sind für neue Anlagen angehoben worden. Bei Eigenversorgungsanlagen bis 10 Kilowatt Peak liegt der Satz nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde, oberhalb 10 Kilowatt Peak bei 7,1 Cent. Noch höher sind die Sätze bei Volleinspeisung: Hier gibt es bis 10 Kilowatt Peak 13,0 Cent pro Kilowattstunde, darüber hinaus 10,9 Cent. Neu ist auch, dass Photovoltaikanlagen mit bis zu 20 Kilowatt Peak Leistung jetzt eine EEG-Förderung erhalten können, selbst wenn sie wegen fehlender Eignung des Daches ersatzweise im Garten aufgestellt werden.

Empfehlungen für Interessenten

Angesichts der umfangreichen Neuregelungen und der hohen Nachfrage nach Photovoltaik empfiehlt es sich, den Bau einer neuen Anlage frühzeitig zu planen. Wichtig ist es auch, sich kontinuierlich über weitere Änderungen auf dem Laufenden zu halten, beispielsweise in steuerlicher Hinsicht. Unabhängig vom EEG ist und bleibt der Eigenverbrauch des Solarstroms in den meisten Fällen wirtschaftlicher als die Volleinspeisung. Bevor man sich für ein Angebot entscheidet, sollte man zudem die angebotenen Garantie- und Versicherungsbedingungen genau prüfen.

vom 21.08.2023

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