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EnBW verklagt eigenen Großaktionär wegen AKW-Stilllegung im Jahre 2011

Kurz vor Jahresende gibt es Ärger für die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg: Der Karlsruher Energiekonzern Energie Baden-Württenberg (EnBW) verklagt seinen eigenen Großaktionär, das Land Baden-Württemberg. Grund ist die zwangsweise, vorübergehende Abschaltung der Atomkraftwerke Neckarwestheim und Philippsburg im März 2011 unmittelbar im Anschluss an die Atomkatastrophe im japansichen Fukushima. Es geht um Schadensersatz in Höhe von über 100 Millionen Euro für durch das sogenannte Atom-Moratorium entgangene Einnahmen. Die EnBW ist zu knapp 47 Prozent im Besitz des Landes Baden-Württemberg.

EnBW folgt mit Klage Beispiel der Konkurrenten E.ON und RWE

Verklagt werden soll am morgigen Dienstag vor dem Landgericht Bonn neben dem Land Baden-Württemberg auch der Bund, von dem die Direktive zur vorübergehenden Abschaltung der Atommeiler ausgegangen war. Vor der EnBW hatten bereits die 2011 ebenfalls betroffenen Konkurrenten RWE und E.ON ähnliche Schadensersatzklagen eingereicht. Die Erfolgschancen der EnBW-Klage dürften vergleichsweise hoch liegen, da sowohl der hessische Verwaltungsgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht bereits die Rechtswidrigkeit des damaligen Atom-Moratoriums festgestellt hatten. Die mittlerweile im Umbau zu einem reinen Anbieter von Ökostrom befindliche EnBW sah sich zum jetzigen Zeitpunkt zum Handeln gezwungen, da in Kürze die Verjährung der möglichen Ansprüche gegen Land und Bund gedroht hätte.

vom 22.12.2014

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