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Strompreise: Die nächste Erhöhungswelle rollt

Insgesamt 75 Strom-Grundversorger haben zum Februar, März und April 2017 Erhöhungen der Strompreise um durchschnittlich 3,4 Prozent angekündigt bzw. durchgeführt. Darunter ist auch der schwedische Konzern Vattenfall, der in Hamburg und Berlin eine Erhöhung der Grundversorgungstarife um drei bzw. vier Prozent zum 1. April 2017 angekündigt hat. Betroffen sind insgesamt rund sieben Millionen Haushalte, wobei ein vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch mit Mehrkosten von durchschnittlich 42 Euro belastet wird. Bereits zum 1. Januar 2017 hatten 354 Grundversorger die Strompreise erhöht. Immer mehr Stromanbieter führen ihre Preiserhöhungen statt wie bisher zum Jahreswechsel nun im Frühjahr durch. Experten rechnen mit der Ankündigung weiterer Preiserhöhungen in den nächsten Wochen, da rund die Hälfte aller Stromanbieter noch gar keine Preismaßnahmen kommuniziert haben, aber alle Anbieter von den gestiegenen Kosten für die EEG-Umlage und die um rund acht Prozent gestiegenen Netzentgelte betroffen sind. Demgegenüber sind die Beschaffungskosten jedoch gefallen.

Strom-Grundversorgungstarife auf Rekordniveau

Der Strom im Grundversorgungstarif kostet bundesweit für einen Durchschnittshaushalt aktuell 1.223 Euro pro Jahr. Das sind zwei Prozent mehr als noch vor zwölf Monaten. Dabei ist auch das Ersparnispotential durch einen Anbieterwechsel in den letzten zehn Jahren von durchschnittlich 190 Euro auf 380 Euro pro Jahr gestiegen (berechnet auf Basis der Fairness-Kriterien der Stiftung Warentest). Verbraucher, die in diesen Tagen ein Preiserhöhungsschreiben erhalten, sollten daher einen Vergleich der Strompreise vornehmen und in einen günstigen Tarif eines neuen Anbieters wechseln. Der Wechsel ist einfach beauftragt und vollkommen unkompliziert, da der neue Anbieter alle Formalitäten für den Kunden übernimmt. Wer schon einmal den Stromanbieter gewechselt hatte, sollte bei der Ankündigung einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich umgehend einen neuen Anbieter suchen.

vom 14.02.2017

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