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Das Erneuerbare Energien-Gesetz und die EEG-Umlage

Im Jahr 2000 ersetzte die damalige rot-grüne Bundesregierung das alte Stromeinspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ? kurz EEG. Dieses hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern zu verringern.

Das EEG regelt die Bedingungen für die Einspeisung von Ökostrom in das deutsche Stromnetz. Neben festen Vergütungssätzen für die Produzenten von Ökostrom wird auch die Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber gesetzlich festgeschrieben. Auf große Aufmerksamkeit stößt in der Öffentlichkeit die im Gesetz geregelte EEG-Umlage. Diese regelt, dass ein jährlich neu bestimmter Aufschlag auf alle Strompreise erhoben wird, mit der im Umlageverfahren alle Stromverbraucher den Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanzieren.

Häufige Fragen zur EEG-Umlage kurz und knapp beantwortet

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage fördert den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland. Mit dem Geld wird Strom aus erneuerbaren Energien quasi "bezuschusst", da dieser Strom teurer als Kohle- oder Atomstrom ist und somit nicht wettbewerbsfähig wäre.

Wer zahlt die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage zahlen alle Stromkunden, sie ist ein Bestandteil des Strompreises.

Wer muss die Umlage nicht zahlen?

Energieintensive Unternehmen können sich von der EEG-Umlage befreien lassen, da der Gesetzgeber durch die höheren Strompreise die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen - und somit auch Arbeitsplätze in Deutschland - nicht gefährden will. Dafür müssen die übrigen Stromkunden entsprechend mehr zahlen.

Wer bekommt die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage geht an die Stromnetzbetreiber. Diese müssen den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom zu einem festgelegten Preis abnehmen, können diesen aber nur zu einem niedrigeren Preis verkaufen. Die Differenz wird mit der Umlage ausgeglichen.

Wie hoch ist die EEG-Umlage?

Im Jahr 2018 beträgt die EEG-Umlage 6,792 Cent pro Kilowattstunde.

Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert Einspeisevergütung

Mit dem EEG werden Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen (EE-Anlagen) vorranging abzukaufen und ins Stromnetz einzuspeisen. Der Stromerzeuger erhält dafür einen gesetzlich festgelegten Preis, die sogenannte Einspeisevergütung. Diese erhält der Betreiber eines Wind- oder Solarparks ebenso wie der Hausbesitzer, der eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach betreibt.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Art der Erzeugung sowie von der Gesamtleistung der Anlage ab. Diese ist für 20 Jahre garantiert, was den Betreibern von EE-Anlagen Investitionssicherheit gibt. Die Einspeisevergütung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und sinkt jährlich: Ging beispielsweise eine kleine Photovoltaik-Anlage 2005 in Betrieb, bekam man 54,53 Cent pro Kilowattstunde ? und das für 20 Jahre zugesichert. Anfang 2010 waren es nur noch 39,14 Cent, Anfang 2015 noch 12,79 Cent. Durch diese Degression soll einerseits bewirkt werden, dass EE-Anlagen möglichst früh in Betrieb gehen und die Anlagen langfristig auch ohne staatliche Förderung auskommen.

EEG-Umlage finanziert Ökostrom-Erzeugung

Der Stromnetzbetreiber verkauft den aus Erneuerbaren Energien erzeugten Strom an der Strombörse weiter, allerdings zu einem niedrigeren Preis, da konventionell erzeugter Strom günstiger produziert werden kann. Die Differenz zwischen der gezahlten Einspeisevergütung und dem an der Börse erzielten Verkaufspreis erhält der Netzbetreiber aus der EEG-Umlage, somit werden die Kosten für die Erzeugung Erneuerbarer Energien auf alle Stromkunden umgelegt.

Das bedeutet: Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, desto mehr Geld müssen die Netzbetreiber an die Erzeuger zahlen, was die EEG-Umlage in die Höhe treibt. Zudem wird durch den Verkauf des Ökostroms an der Börse das Stromangebot dort größer, was den Strompreis dort senkt. Damit wird die Differenz zwischen der vom Netzbetreiber zu zahlenden Einspeisevergütung und dem Großhandelspreis noch größer, was durch die EEG-Umlage ausgeglichen werden muss.

Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die vier Übertragungsnetzbetreiber zusammen mit anerkannten Forschungsinstituten festgelegt und von der Bundesnetzagentur überprüft. Dabei wird eine Prognose über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben erstellt. Bei dieser Berechnung spielen etwa der erwartete Börsenpreis sowie die voraussichtliche Strommenge aus erneuerbaren Energien eine Rolle. Die Höhe der EEG-Umlage wird zum 15. Oktober für das Folgejahr bekanntgegeben.

Höhe und Entwicklung der EEG-Umlage

So positiv die im EEG manifestierten Ziele des Ausbaus erneuerbarer Energien sind, so sehr schmerzt es Verbraucher, dass sich die EEG-Umlage in den vergangenen Jahren deutlich nach oben entwickelt. Die EEG-Umlage lag im Jahre 2003 noch bei moderaten 0,41 Cent pro kWh und machte damit weniger als 3 Prozent des Strompreises aus. Durch den starken Ausbau der Erneuerbaren Energien ist diese zunächst langsam, seit dem Jahr 2010 aber teilweise im zweistelligen Prozentbereich angestiegen. Die EEG-Umlage 2016 liegt bei rund 6,4 Cent pro kWh und macht damit etwa ein Viertel des Preises jeder Kilowattstunde Stroms aus.

Das Problem der steigenden EEG-Umlage wird noch dadurch verschärft, dass sich energieintensive Unternehmen zum Schutz im internationalen Wettbewerb von der EEG-Umlage befreien können. Diese Ausnahmeregelung wurde zuletzt von immer mehr Unternehmen in Anspruch genommen, was den Anteil der verbliebenen Verbraucher immer weiter nach oben treibt.

Jahr EEG-Umlage
2003 0,41 ct/kWh
2004 0,58 ct/kWh
2005 0,68 ct/kWh
2006 0,88 ct/kWh
2007 1,02 ct/kWh
2008 1,12 ct/kWh
2009 1,13 ct/kWh
2010 2,047 ct/kWh
2011 3,530 ct/kWh
2012 3,592 ct/kWh
2013 5,277 ct/kWh
2014 6,240 ct/kWh
2015 6,170 ct/kWh
2016 6,354 ct/kWh
2017 6,880 ct/kWh
2018 6,792 ct/kWh

Was hat das Erneuerbare Energien Gesetz gebracht?

Das EEG hat den Ausbau Erneuerbarer Energien deutlich vorangetrieben. Im Jahr 2000 lag Ihr Anteil noch bei rund 6 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland, im Jahr 2016 waren es 31,7 Prozent. Den größten Anteil hat dabei die Windenergie, gefolgt von Biomasse und Photovoltaik.

Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland

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