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EEG-Umlage rechtswidrig? EU-Verfahren gegen deutsche Ökostromförderung

Die Praxis der deutschen Ökostromförderung kommt in Brüssel auf den Prüfstand. Wie EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia jetzt angekündigt hat, solle noch vor Weihnachten ein Verfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet werden. Ein Dorn im Auge sind der EU-Kommission insbesondere die immer zahlreicheren Befreiungen von der EEG-Umlage für deutsche Unternehmen, die sie als wettbewerbswidrig einstuft. Die Bundesregierung hält die deutsche Praxis zur Ökostromförderung dagegen für rechtens. Seit dem Jahr 2012 läuft in Brüssel bereits ein entsprechendes Vorverfahren.

EEG in Gänze auf der Kippe?

Es ist bislang offenbar unklar, ob das EEG in Gänze zur Disposition steht oder nur die Ausnahmeregelungen für die deutsche Industrie. Die zunehmenden Ausnahmen für Unternehmen haben zuletzt dafür gesorgt, dass die EEG-Umlage besonders stark gestiegen ist und Verbraucher überdurchschnittlich stark belastet wurden.. Dringt die Kommission mit ihren Plänen durch, drohen deutschen Unternehmen Nachzahlungen in Millardenhöhe. Die Höhe der Strompreise dagegen könnte positiv beeinflusst werden, wenn sich Firmen stärker an der Umlage beteiligen.

Neue Bundesregierung will schnelle EEG-Reform

Die designierte neue Bundesregierung möchte das bestehende EEG zügig reformieren und hätte damit wohl auch eine Chance, das EU-Verfahren positiv zu beeinflussen. Union und SPD haben angekündigt, die Ausnahmeregelungen für Unternehmen begrenzen zu wollen. Allerdings sind Detailregelungen einer möglichen EEG-Novelle noch vollkommen unklar.

vom 03.12.2013

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