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EU-Kommission: Keine Rückzahlung von Ökostrom-Rabatten in Millardenhöhe

Energieintensive Unternehmen in Deutschland können aufatmen: Wie die EU-Kommission am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat, sind die Ökostrom-Rabatte für Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grundsätzlich mit Europäischem Recht vereinbar. Damit sind Milliardenrückzahlungen durch die deutsche Industrie für die vergangenen Jahre endgültig vom Tisch. Fällig werden dürften für deutsche Unternehmen lediglich Rückzahlungen in eher symbolischer Höhe, die Rede ist von insgesamt etwa 30 Millionen Euro.

Auch neues EEG durch Kommission abgesegnet

Um die Ausnahmeregelungen für deutsche Unternehmen hatte es monatelang Streit zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission gegeben. EU-Kommission und die Bundesrepublik Deutschland hatten sich aufgrund des Streits zwischenzeitlich sogar gegenseitig verklagt. Im Sommer dieses Jahres dann kam es, noch unter der Ägide der alten Brüsseler Kommission, zu einem Kompromiss zwischen dem damaligen Wettbewerbskommissar Almunia und Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Billigung der Ökostrom-Rabatte bezieht sich sowohl auf die vergangenen Jahre als auch auf die Neuregelungen im Rahmen der EEG-Novelle, die am 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen EEG hatte es ebenfalls intensive Konsultationen mit Brüssel gegeben.

vom 25.11.2014

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