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EU-Kommission: Keine R?ckzahlung von ?kostrom-Rabatten in Millardenh?he

Energieintensive Unternehmen in Deutschland k?nnen aufatmen: Wie die EU-Kommission am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat, sind die ?kostrom-Rabatte f?r Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grunds?tzlich mit Europ?ischem Recht vereinbar. Damit sind Milliardenr?ckzahlungen durch die deutsche Industrie f?r die vergangenen Jahre endg?ltig vom Tisch. F?llig werden d?rften f?r deutsche Unternehmen lediglich R?ckzahlungen in eher symbolischer H?he, die Rede ist von insgesamt etwa 30 Millionen Euro.

Auch neues EEG durch Kommission abgesegnet

Um die Ausnahmeregelungen f?r deutsche Unternehmen hatte es monatelang Streit zwischen Bundesregierung und Europ?ischer Kommission gegeben. EU-Kommission und die Bundesrepublik Deutschland hatten sich aufgrund des Streits zwischenzeitlich sogar gegenseitig verklagt. Im Sommer dieses Jahres dann kam es, noch unter der ?gide der alten Br?sseler Kommission, zu einem Kompromiss zwischen dem damaligen Wettbewerbskommissar Almunia und Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Billigung der ?kostrom-Rabatte bezieht sich sowohl auf die vergangenen Jahre als auch auf die Neuregelungen im Rahmen der EEG-Novelle, die am 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen EEG hatte es ebenfalls intensive Konsultationen mit Br?ssel gegeben.

vom 25.11.2014

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