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Neue Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen

Das Bundeskabinett hat eine Erweiterung der Grundversorgungsverordnung (GVV) Strom und Gas gebilligt, der zufolge die Anbieter künftig alle Kostenbestandteile des Strom- und Gaspreises ausweisen sollen. Künftig soll in den Vertragsbedingungen und im Internet der Grundversorgungspreis zusammen mit den kalkulatorisch einfließenden stattlichen Abgaben und Umlagen dargestellt werden. Beim Strompreis sollen zusätzlich auch die in die Preiskalkulation einfließenden Netznutzungsentgelte ausgewiesen werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht durch die neue Darstellungsweise eine deutlich höhere Transparenz für die Kunden gegeben. Durch die bessere Vergleichbarkeit von Preisen werde insgesamt der Wettbewerb gestärkt. Ein aussagekräftiger Stromvergleich soll so deutlich vereinfacht werden.

Verband: Umsetzung der Verordnung in der Praxis schwierig

Der Bundesverband der neuen Energiewirtschaft (bne e.V.) begrüßt grundsätzlich das Anliegen der neuen Verordnung, die Transparenz für Energiekunde zu erhöhen. Jedoch sieht man deren Umsetzung kritisch: Dem bne zufolge werden die Gas- und Stromanbieter die neuen Vorgaben nicht einhalten können, weil die Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte nicht rechtzeitig und verlässlich erfolge. Vielmehr geben mehr als die Hälfte aller Verteilnetzbetreiber zum 15. Oktober nur vorläufige Netzentgelte für das folgende Jahr bekannt und ändern diese dann oft kurzfristig noch einmal. Daher fordert der bne, dass die Netzbetreiber zu einer verbindlichen Bekanntgabe der Netzentgelte zum 15. Oktober eines Jahres verpflichtet werden. Der bne fordert daher die Bundesregierung auf, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend anzupassen.

vom 08.09.2014

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Leserkommentare zu Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen

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Es ist 1 Kommentar zu "Neue Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen" vorhanden:

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht
von Fritz70 am 09.09.2014 um 14:23

Das ist ja mal wieder typisch. Ein gut gemeintes Anliegen geht an der Praxis vorbei und wird so verpuffen, weil jemand die Praxis außer Acht gelassen hat. Schade eigentlich.

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