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Strompreiserhöhungen 2014: Im Frühjahr heben 46 Anbieter die Preise an

Nachdem Ende des vergangenen Jahres bereits Strompreiserhöhungen für 2014 von einem Drittel der rund 1000 deutschen Stromanbieter angekündigt worden waren, folgen mit Verzögerung jetzt weitere Versorger. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf den Branchendienst Verivox meldet, stehen zum jetzigen Zeitpunkt für März und April bereits 46 weitere Preiserhöhungen fest, in der Spitze betragen diese bis zu 11 Prozent. Durchschnittlich werden die Strompreise bei diesen Anbietern immerhin um 5,7 Prozent angehoben. Betroffen sind sowohl Grundversorgungs- als auch Sondertarife mit Vertragslaufzeit. Ein dreiköpfiger Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden kann mit einer Mehrbelastung von jährlich 50 Euro rechnen.

Strompreiserhöhungen trotz fallender Beschaffungskosten

Begründet werden die Strompreiserhöhungen unisono mit den gestiegenen Belastungen durch die drastisch angestiegene EEG-Umlage 2014. Die Ökostromumlage und weitere Kostensteigerungen auf Seiten der Stromanbieter führen zu der aus Verbrauchersicht überaus ärgerlichen Situation, dass die Großhandelspreise für Strom zwar seit Monaten stagnieren oder sogar fallen, dies aber nicht in Form sinkender Strompreise auf die privaten Stromrechnungen durchschlägt. Anders als für eine steigende Zahl von Unternehmen gibt es für Privatkunden, unabhängig vom gewählten Stromtarif, keine Chance, der EEG-Umlage auszuweichen. Die Politik ist aktuell bemüht, die Ökostromförderung zu reformieren und dadurch die Strompreiserhöhungen zukünftig zumindest abzumildern.

Was tun, wenn eine Strompreiserhöhung in den Briefkasten flattert?

Eine Strompreiserhöhung anzufechten, ist so gut wie unmöglich, es sei denn, der Stromanbieter leistet sich einen drastischen Formfehler. Der einzige Trumpf, der Verbrauchern damit bleibt, ist ein Stromanbieterwechsel. Für viele Kunden, die noch in der teuren Grundversorgung des lokalen Versorgers stecken, ist dies sowieso jederzeit möglich, da es keine Vertragslaufzeiten zu beachten gibt. Wer in einem Vertrag mit Laufzeit und Kündigungsfrist eine Preiserhöhung erhält, kann problemlos von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, nur sollte man eine Entscheidung darüber möglichst nicht auf die lange Bank schieben. Ein Preiserhöhungsschreiben eines Stromanbieters muss per Gesetz allerspätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich kommuniziert werden. Viele Versorger reizen diese Pflicht bis zum letzten Tag aus. Vier Wochen muss man zwischen Stromvergleich und dem Abschluss des Stromanbieterwechsels nach wie vor einplanen, wobei die Formalitäten inklusive Kündigung des Altvertrags komplett zwischen den Versorgern abgewickelt werden, hier also kein zusätzlicher Aufwand anfällt. Sobald ein Anbieterwechsel über die Bühne gegangen ist, erhält der Stromkunde ein Begrüßungsschreiben seines neuen Versorgers, der ab dem Moment auch die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Rechnungsstellung durchführt.

vom 20.02.2014

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