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Umweltbundesamt: Umweltnutzen von Ökostrom in Deutschland begrenzt

Das Umweltbundesamt hat in einer Studie Herkunft und Umweltnutzen von in Deutschland vermarktetem Ökostrom untersucht. Das Urteil ist vernichtend: Wer sich heute für einen "grünen" Stromtarif entscheidet, leistet damit nach Einschätzung der Experten keinen signifikanten Beitrag für den Umweltschutz. Grund für die negativen Schlussfolgerungen: Die deutsche Ökostromföderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der internationale Handel mit Herkunftsnachweisen für Ökostrom.

Ökostromförderung über das EEG

Hauptförderinstrument für den Ausbau von Strom aus regenerativen Quellen ist die EEG-Umlage, mit der, unabhängig vom gewählten Tarif, alle Stromkunden den Ökostromausbau in Deutschland finanzieren. Das EEG ist insofern eine Erfolgsgeschichte, als der Marktanteil von grünem Strom in den letzten Jahren tatsächloch rasant angestiegen ist, schneller sogar, als von der Politik ursprünglich vorgegeben. Die Kehrseite der Medaille: In den letzten Jahren sind die Kosten für den Ökostromausbau explodiert, abzulesen an der Entwicklung der EEG-Umlage, die sich seit 2010 mehr als verdreifacht hat und dieses Jahr mit 6,24 Cent mehr als 20 Prozent des Strompreises ausmacht. Die Kostenexplosion ist der Hauptgrund dafür, dass das EEG noch in diesem Jahr grundlegend reformiert werden soll. Allerdings ist bislang noch unklar, ob es gelingt, den Preisauftrieb bei der Ökostromumlage und damit auch bei den Strompreisen tatsächlich abzubremsen.

EEG-geförderter Strom darf nicht als Ökostrom vermarktet werden

Warum aber kommt das Umweltbundesamt zu dem ernüchternden Urteil, dass ein Kunde, der sich zu einem Wechsel in einen Ökostromtarif entscheidet, keinen signifikanten Umweltbeitrag leistet? Der Grund liegt wiederum im Födersystem des EEG. Nach dem EEG geförderter Strom darf nicht als Ökostrom vermarktet werden und erhält dementsprechend keines der einschlägigen Ökostromsiegel. Verhindert werden soll mit dieser Einschränkung, dass Stromanbieter doppelt kassieren, einerseits durch die EEG-Umlage, andererseits durch einen Aufschlag auf den Strompreis für den Endkunden. Das bedeutet, dass auch Kunden, die einen konventionellen Stromtarif gewählt haben, automatisch einen ordentlichen Anteil an Ökostrom beziehen. Gleichzeitig führt die Systematik aber auch dazu, dass echter, in Deutschland produzierter Ökostrom außerhalb der bislang für Produzenten äußerst lukrativen EEG-Systematik rar ist.

Was passiert, wenn ein Kunde einen Ökostromtarif abschließt?

Wenn ein Kunde einen Ökostromtarif abschließt, wäre er in vielen Fällen überrascht, was für Strom er dafür eigentlich bezieht. Um die Menge an verbrauchtem Ökostrom auszugleichen, reicht es nach dem Gesetz, wenn ein Stromanbieter im Ausland einen sogenannten Herkunftsnachweise für Ökostrom einkauft. Diese Zertifikate sind besonders günstig in Skandinavien zu haben, wo die Produktion zu geringeren Kosten möglich ist. Mit dem Erwerb eines Herkunftsnachweises in Höhe des verbrauchten Stroms ist die Verpflichtung des Anbieters gegenüber dem Ökostromkunden erfüllt. Für die Belieferung ins Stromnetz einspeisen kann der Anbieter Strom aus allen möglichen Quellen, zum Beispiel den alles andere als umweltfreundlichen Strom aus Braunkohlekraftwerken. So ist die Absicht von Stromkunden, die in vielen Fällen hinter der Entscheidung für einen Ökotarif steht, zwar sehr löblich, einen Beitrag zum Ökostromausbau in Deutschland leistet er damit kaum.

vom 18.03.2014

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