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Umweltbundesamt: Umweltnutzen von ?kostrom in Deutschland begrenzt

Das Umweltbundesamt hat in einer Studie Herkunft und Umweltnutzen von in Deutschland vermarktetem ?kostrom untersucht. Das Urteil ist vernichtend: Wer sich heute f?r einen "gr?nen" Stromtarif entscheidet, leistet damit nach Einsch?tzung der Experten keinen signifikanten Beitrag f?r den Umweltschutz. Grund f?r die negativen Schlussfolgerungen: Die deutsche ?kostromf?derung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der internationale Handel mit Herkunftsnachweisen f?r ?kostrom.

?kostromf?rderung ?ber das EEG

Hauptf?rderinstrument f?r den Ausbau von Strom aus regenerativen Quellen ist die EEG-Umlage, mit der, unabh?ngig vom gew?hlten Tarif, alle Stromkunden den ?kostromausbau in Deutschland finanzieren. Das EEG ist insofern eine Erfolgsgeschichte, als der Marktanteil von gr?nem Strom in den letzten Jahren tats?chloch rasant angestiegen ist, schneller sogar, als von der Politik urspr?nglich vorgegeben. Die Kehrseite der Medaille: In den letzten Jahren sind die Kosten f?r den ?kostromausbau explodiert, abzulesen an der Entwicklung der EEG-Umlage, die sich seit 2010 mehr als verdreifacht hat und dieses Jahr mit 6,24 Cent mehr als 20 Prozent des Strompreises ausmacht. Die Kostenexplosion ist der Hauptgrund daf?r, dass das EEG noch in diesem Jahr grundlegend reformiert werden soll. Allerdings ist bislang noch unklar, ob es gelingt, den Preisauftrieb bei der ?kostromumlage und damit auch bei den Strompreisen tats?chlich abzubremsen.

EEG-gef?rderter Strom darf nicht als ?kostrom vermarktet werden

Warum aber kommt das Umweltbundesamt zu dem ern?chternden Urteil, dass ein Kunde, der sich zu einem Wechsel in einen ?kostromtarif entscheidet, keinen signifikanten Umweltbeitrag leistet? Der Grund liegt wiederum im F?dersystem des EEG. Nach dem EEG gef?rderter Strom darf nicht als ?kostrom vermarktet werden und erh?lt dementsprechend keines der einschl?gigen ?kostromsiegel. Verhindert werden soll mit dieser Einschr?nkung, dass Stromanbieter doppelt kassieren, einerseits durch die EEG-Umlage, andererseits durch einen Aufschlag auf den Strompreis f?r den Endkunden. Das bedeutet, dass auch Kunden, die einen konventionellen Stromtarif gew?hlt haben, automatisch einen ordentlichen Anteil an ?kostrom beziehen. Gleichzeitig f?hrt die Systematik aber auch dazu, dass echter, in Deutschland produzierter ?kostrom au?erhalb der bislang f?r Produzenten ?u?erst lukrativen EEG-Systematik rar ist.

Was passiert, wenn ein Kunde einen ?kostromtarif abschlie?t?

Wenn ein Kunde einen ?kostromtarif abschlie?t, w?re er in vielen F?llen ?berrascht, was f?r Strom er daf?r eigentlich bezieht. Um die Menge an verbrauchtem ?kostrom auszugleichen, reicht es nach dem Gesetz, wenn ein Stromanbieter im Ausland einen sogenannten Herkunftsnachweise f?r ?kostrom einkauft. Diese Zertifikate sind besonders g?nstig in Skandinavien zu haben, wo die Produktion zu geringeren Kosten m?glich ist. Mit dem Erwerb eines Herkunftsnachweises in H?he des verbrauchten Stroms ist die Verpflichtung des Anbieters gegen?ber dem ?kostromkunden erf?llt. F?r die Belieferung ins Stromnetz einspeisen kann der Anbieter Strom aus allen m?glichen Quellen, zum Beispiel den alles andere als umweltfreundlichen Strom aus Braunkohlekraftwerken. So ist die Absicht von Stromkunden, die in vielen F?llen hinter der Entscheidung f?r einen ?kotarif steht, zwar sehr l?blich, einen Beitrag zum ?kostromausbau in Deutschland leistet er damit kaum.

vom 18.03.2014

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