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Strompreise.de > Nachrichten > Vattenfall Preiserh?hung

Vattenfall erh?ht Strompreise in Berlin und Hamburg zum 1. April um 4 Prozent

Viele Stromkunden finden derzeit wieder Preiserh?hungsschreiben in ihren Briefk?sten: Der schwedische Energieversorger Vattenfall erh?ht zum 1. April 2014 die Strompreise f?r seine Kunden in Berlin und Hamburg, und zwar um knapp 4 Prozent. Vattenfall ist vor vielen Jahren durch ?bernahmen der HEW in Hamburg und der BEWAG in Berlin zum Grundversorger in den beiden gr??ten deutschen St?dten aufgestiegen. Zum Jahreswechsel hatte Vattenfall die Preise noch stabil gehalten.

Vier-Personen-Haushalt ?ber 50 Euro pro Jahr mehr

Begr?ndet wird die Preiserh?hung mit der um fast 20 Prozent h?heren EEG-Umlage 2014 sowie den Netznutzungsentgelten, die um rund 10 Prozent nach oben gegangen seien. Aufgrund der gleichzeitig gesunkenen Gro?handelspreise f?r Strom sei es m?glich gewesen, dass die Preiserh?hung vergleichsweise moderat ausgefallen sei. Aus Kundensicht ist die Ver?nderung dennoch signifikant: Bei einer vierk?pfigen Familie mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden pro Jahr steigen die Strompreise in Berlin und die Kosten f?r Strom in Hamburg um ?ber 50 Euro im Jahr.

In beiden Metropolen haben Kunden g?nstigere Alternativen

So schmerzhaft die Preiserh?hungen f?r viele Haushalte auch sind: Der liberalisierte Strommarkt bietet Kunden gen?gend Alternativen zum ?rtlichen Stromversorger. Mit Hilfe eines einfachen Stromvergleichs und anschlie?endem Wechsel des Stromanbieters lassen sich f?r einen 4-Personen-Haushalt problemlos bis zu 300 Euro im Jahr einsparen, und das sogar mit ?kostromtarifen. Der Aufwand daf?r beschr?nkt sich auf die Eingabe seiner pers?nlichen Daten sowie Stromz?hler- und Kundennummer beim Altversorger. Vertraglich gibt es ebenfalls kein Problem, da Preiserh?hungen ein Sonderk?ndigungsrecht des Stromvertrags bedeuten. Wer in der teuren Grundversorgung bei Vattenfall oder einem anderen Grundversorger steckt, hat ohnehin keine Vertragslaufzeit und kann jederzeit wechseln.

vom 12.02.2014

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