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Strompreise.de > Nachrichten > Vattenfall Preiserhöhung

Vattenfall erhöht Strompreise in Berlin und Hamburg zum 1. April um 4 Prozent

Viele Stromkunden finden derzeit wieder Preiserhöhungsschreiben in ihren Briefkästen: Der schwedische Energieversorger Vattenfall erhöht zum 1. April 2014 die Strompreise für seine Kunden in Berlin und Hamburg, und zwar um knapp 4 Prozent. Vattenfall ist vor vielen Jahren durch Übernahmen der HEW in Hamburg und der BEWAG in Berlin zum Grundversorger in den beiden größten deutschen Städten aufgestiegen. Zum Jahreswechsel hatte Vattenfall die Preise noch stabil gehalten.

Vier-Personen-Haushalt über 50 Euro pro Jahr mehr

Begründet wird die Preiserhöhung mit der um fast 20 Prozent höheren EEG-Umlage 2014 sowie den Netznutzungsentgelten, die um rund 10 Prozent nach oben gegangen seien. Aufgrund der gleichzeitig gesunkenen Großhandelspreise für Strom sei es möglich gewesen, dass die Preiserhöhung vergleichsweise moderat ausgefallen sei. Aus Kundensicht ist die Veränderung dennoch signifikant: Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden pro Jahr steigen die Strompreise in Berlin und die Kosten für Strom in Hamburg um über 50 Euro im Jahr.

In beiden Metropolen haben Kunden günstigere Alternativen

So schmerzhaft die Preiserhöhungen für viele Haushalte auch sind: Der liberalisierte Strommarkt bietet Kunden genügend Alternativen zum örtlichen Stromversorger. Mit Hilfe eines einfachen Stromvergleichs und anschließendem Wechsel des Stromanbieters lassen sich für einen 4-Personen-Haushalt problemlos bis zu 300 Euro im Jahr einsparen, und das sogar mit Ökostromtarifen. Der Aufwand dafür beschränkt sich auf die Eingabe seiner persönlichen Daten sowie Stromzähler- und Kundennummer beim Altversorger. Vertraglich gibt es ebenfalls kein Problem, da Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht des Stromvertrags bedeuten. Wer in der teuren Grundversorgung bei Vattenfall oder einem anderen Grundversorger steckt, hat ohnehin keine Vertragslaufzeit und kann jederzeit wechseln.

vom 12.02.2014

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