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EU-Recht: Muss Deutschland bald auch ausländischen Ökostrom fördern?

Auch Ökostromproduzenten aus dem europäischen Ausland könnten bald von deutschen Fördermechanismen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren. Dieses Szenarion erscheint sogar äußerst wahrscheinlich, wenn man sich ein Verfahren ansieht, das derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig ist und auch für Deutschland eine große Wirkung entfalten könnte.

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Förderstreit für Ökostrom in Skandinavien

Der aktuelle Fall, um den es vordergründig vor dem EuGH geht, betrifft einen finnischen Windkraftproduzenten, der seinen Strom unter anderem nach Schweden exportiert, sich dort aber zu Unrecht von der dortigen Ökostromförderung ausgeschlossen sieht. Dagegen klagt das finnische Unternehmen. Wie aus vertraulichen Gerichtsunterlagen hervorgeht, die dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL vorliegen, sieht der EU-Generalanwalt in der nicht gewährten Förderung in Schweden eine ungerechtfertigte Diskriminierung sowie eine Behinderung des Prinzips des freien Warenverkehrs, einem der wichtigsten Grundpfeiler der Europäischen Union. Benachteiligungen wie diese sollten mit einer Frist von zwei Jahren beseitigt werden, so die Ansicht des Generalanwalts. Schließt sich das Gericht der Argumentation von Klägerseite und Generalanwaltschaft an, könnte analog dazu auch Deutschland zukünftig dazu gezwungen sein, ausländischen Ökostrom an der üppigen Förderung nach dem EEG teilhaben zu lassen.

Pflicht zur Gleichbehandlung von Importstrom wäre das Ende des EEG

Sollten die Richter in Luxemburg tatsächlich in Richtung einer grenzüberschreitenden Gleichbehandlung von Ökostromproduzenten entscheiden, würde das gesamte System der Ökostromförderung in Deutschland in Frage gestellt, das EEG stünde wohl vor dem Aus. Schon für die Förderung inländischen Ökostroms explodieren die Kosten geradezu, weswegen derzeit seitens der Bundesregierung versucht wird, das das EEG grundlegend zu reformieren. Abzulesen ist die Entwicklung der Kosten der Förderung regenerativer Energien am besten an der EEG-Umlage. Im Jahr 2000 gestartet, ist die Umlage 2014 zum Jahreswechsel um fast 20 Prozent auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde angestiegen und macht mittlerweile annähernd 25 Prozent vom Strompreis für Haushaltskunden aus. In diesem Jahr beläuft sich das gesamte EEG-Fördervolumen auf über 23 Milliarden Euro. Die Anwendung eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses aus Luxemburg würde die Kosten für Verbraucher und Unternehmen ohne EEG-Befreiung in bislang ungeahnte Dimensionen hochtreiben.

vom 09.03.2014

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