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Strompreise.de > Nachrichten > Beilegung Ökostromstreit

Medien: Bundesregierung und EU-Kommission legen Ökostromstreit weitgehend bei

Bundesregierung und Europäische Kommission haben offenbar ihren monatelangen Streit um die Vergünstigungen für die deutsche Industrie im Zusammenhang mit der EEG-Umlage beigelegt und sich bei verschiedenen Streitpunkten auf Kompromisse verständigt. Das melden übereinstimmend verschiedene Medien. Letzte Details würden demnach in den kommenden Tagen verhandelt. Der von der Bundesregierung vorgesehene Zeitplan für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kann somit eingehalten werden.

Moderate Reduktion der Vergünstigungen

Bemängelt wurde von Seiten der Europäischen Kommission, dass eine steigende Zahl von deutschen Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, die in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist, ganz oder teilweise befreit ist. In diesem Jahr summieren sich die Rabatte für die deutsche Industrie auf über 5 Milliarden Euro. Brüssel sieht in den Ausnahmeregelungen unerlaubte Beihilfen für die deutsche Industrie und hat Ende 2013 ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Da eine Einigung noch nicht abzusehen war, hatte Deutschland vor drei Wochen zur Fristwahrung Gegenklage eingereicht. Die sich jetzt abzeichnenden Kompromisse sehen vor, dass die Vergünstigungen für Unternehmen im Kern erhalten bleiben, die Rabatte aber unter dem Strich um etwa eine Millarde Euro reduziert werden müssen.

EEG-Umlage für energieintensive Branchen wird gedeckelt

Eine Zahl von 60 Branchen wird von der Europäischen Union bereits heute als energieintensiv eingestuft und besitzt damit ein grundsätzliches Anrecht auf Beihilfen. Zu den Branchen, für die seitens der EU Rabatte bei der Ökostromförderung akzeptiert werden, gehören etwa Stahl, Papier, Aluminium, Chemie sowie eine Reihe weiterer produzierender Gewerbe. Diese Branchen sollen in etwa ein Fünftel der EEG-Umlage zahlen. Bei Großverbrauchern, etwas aus der Aluminiumbranche, die einen Stromverbrach von über 100 Gigawattstunden haben, entfällt die Belastung weiterhin so gut wie vollständig. Ungeklärt ist allerdings noch, wie mit möglichen Rückforderungen für Rabatte der Vorjahre umgegangen wird, hier müssen die Details noch festgelegt werden. Positive Nachrichten gibt es für Unternehmen schließlich noch zum Thema Eigenstromproduktion. Das sogenannte Eigenstromprivileg, nach dem selbst produzierter und verbrauchter Strom von der Ökostromumlage befreit ist, soll fast ohne Abstriche erhalten bleiben.

vom 18.03.2014

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