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Ökostrom-Förderung: Das ändert sich mit dem EEG 2016

Die Bundesregierung hat heute die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Demnach sollen bei der Förderung von Ökostrom-Anlagen ab nächstem Jahr neue Regelungen gelten. Bisher bekommen Betreiber von Windkraft-, Solar-, Geothermie- oder Biomasse-Anlagen feste Fördersätze für jede erzeugter Kilowattstunde Strom, die über die sogenannte EEG-Umlage finanziert und damit von allen Stromkunden gezahlt werden. Aufgrund des starken Ausbaus an Erneuerbaren Energien ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren stark angestiegen und hat damit die Strompreise für Verbraucher verteuert.

EEG 2016: Ausschreibung für neue Ökostrom-Anlagen

Künftig sollen neue Projekte für Öko-Kraftwerke ausgeschrieben werden, wer für das Projekt die wenigsten Subventionen verlangt, bekommt den Zuschlag. Zudem ist eine Höchstgrenze für den Ausbau von Anlagen geplant. Für Windpark soll zunächst etwa eine Höchstmenge von 2700 Megawatt pro Jahr ausgeschrieben werden, das entspricht zwischen 600 und 900 Windrädern pro Jahr. Für Solarenergie sollen 600 Megawatt, für Biomasse 150 Megawatt ausgeschrieben werden.

Keine Änderung bei privaten Photovoltaik-Anlagen

Für Hausbesitzer, die eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Hausdach installiert haben, ändert sich durch die EEG-Novelle nichts, denn die neuen Regelungen sollen Medienberichten zufolge nur für Anlagen ab 750 Kilowatt gelten. Wer eine eigene kleine Solaranlage betreibt bekommen demnach weiterhin elf bis zwölf Cent für jede Kilowattstunde Strom (abhängig von der Größe der Anlage).

Aktuelle EEG-Fördersätze laufen Ende 2016 aus

Das Bundeskabinett hat heute die EEG-Änderungen beschlossen, der Bundestag wird sich in zwei Wochen mit dem Gesetz beschäftigen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden, da auch die EU-Kommission der Novelle zustimmen muss und die Regeln des aktuellen EEG zum Ende des Jahres auslaufen.

vom 08.06.2016

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