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FAZ: EU streicht Befreiung von Ökostromumlage für tausende Betriebe in Deutschland

Teile der deutschen Wirtschaft stehen vor neuen Millionenbelastungen bei den Stromkosten. Grund ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, wonach Betreiber von neueren Produktionsanlagen auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die bisherigen Privilegien für eigenverbrauchte Wärme und Strom verlieren. Bis dato hatten diese Betriebe lediglich 40 Prozent der eigentlich fälligen EEG-Umlage zu bezahlen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat entsprechende Informationen gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigt.

Mehrbelastung von über 4 Cent pro Kilowattstunde

Die EEG-Umlage 2018 liegt bei knapp 6,8 Cent pro Kilowattstunde. Für selbst verbrauchten Strom über neue KWK-Anlagen werden die Unternehmen also zunächst rund 4,1 Cent pro kWh mehr bezahlen müssen als eigentlich eingeplant. Betroffen sind alle Anlagen, die ab dem 1. August 2014 ans Netz gegangen sind. Verbandsvertreter laufen Sturm gegen die Entscheidung aus Brüssel und verweisen auf Mehrbelastungen, die in einzelnen Fällen pro Jahr Millionenbeträge ausmachen könnten.

Die EU-Entscheidung mitten im politischen Vakuum in Berlin

Die Betreiber der entsprechenden KWK-Anlagen, darunter offenbar auch viele kommunale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen und Schwimmbäder, werden sich deswegen besonders ärgern, weil die KWK-Technologie eigentlich als besonders umweltfreundlich gilt. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium erklärte, sich mit der EU-Kommission einigen zu wollen und für eine neue, europarechtskonforme Ausgestaltung der Ökostromrabatte zu sorgen. Rätselhaft bleibt aber trotz der unklaren Regierungsbildung in Berlin, warum das Problem nicht rechtzeitig zwischen EU und Bundesregierung besprochen und gelöst worden ist. Ob die Betriebe rückwirkend zum 1. Januar 2018 von neuen Befreiungsregelungen profitieren werden, ist mehr als zweifelhaft.

vom 17.12.2017

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