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Beratungen wegen Ökostrom-Förderung: Gabriel spricht mit EU-Kommissar Almunia

Wirtschaftsminister Gabriel trifft sich heute in Berlin zu Beratungen mit EU-Wettbewerbskommissar Manuel Almunia über die Praxis der deutschen Ökostrom-Förderung. Der Europäischen Kommission ist seit längerem ein Dorn im Auge, dass vielen Unternehmen Rabatte von der EEG-Umlage gewährt werden. Aus diesem Grund wurde Ende des vergangenen Jahres ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unerlaubter Beihilfen angestrengt. Jetzt suchen Bundesregierung und Kommission nach möglichen Kompromisslinien.

Trotz drohender Strafen: Zahl der EEG-befreiten Unternehmen steigt weiter an

Erst in den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass sich immer mehr Unternehmen von der EEG-Umlage befreien lassen, zumindest zum Teil. Auch wenn die Möglichkeit der Befreiung auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des Schienenverkehrs begrenzt ist, liegt die Zahl der Firmen, die von den Rabatten profitieren, dieses Jahr erstmals bei über 2000. In Summe sparen die Unternehmen 2014 über 5 Millarden Euro bei den EEG-Kosten. Bis zu einer Entscheidung über das EU-Verfahren dürfen keine neuen Befreiungsbescheide mehr ergehen, was viele stromintensive Unternehmen an den Rand der Existenz bringen könnte.

Gabriel versucht Spagat zwischen Wirtschaft, Verbrauchern und der EU

Die Bundesregierung, allen voran das Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel, steht vor der schwierigen Herausforderung, einerseits die Kosten der Energiewende in Grenzen zu halten, andererseits aber die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht zu gefährden, die mit die höchsten Energiepreise in der EU zu zahlen hat und mit Arbeitsplatzverlusten droht. Auch das Wohl der Verbraucher darf nicht ganz außer Acht gelassen werden: Die EEG-Umlage treibt den Strompreis für Endkunden trotz fallender Börsenpreise auf immer neue Höhen und gefährdet die Akzeptanz des Ökostrom-Ausbaus und der Energiewende. Bis Sommer soll eine Reform auf dem Tisch liegen, die sowohl die Interessengruppen im Inland berücksichtigt und gleichzeitig europarechtskonfrom ist. Die Bundesregierung behält sich als letzten Ausweg auch die Option vor, ihrerseits gegen das Vorgehen der EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben.

vom 17.02.2014

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