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Beratungen wegen ?kostrom-F?rderung: Gabriel spricht mit EU-Kommissar Almunia

Wirtschaftsminister Gabriel trifft sich heute in Berlin zu Beratungen mit EU-Wettbewerbskommissar Manuel Almunia ?ber die Praxis der deutschen ?kostrom-F?rderung. Der Europ?ischen Kommission ist seit l?ngerem ein Dorn im Auge, dass vielen Unternehmen Rabatte von der EEG-Umlage gew?hrt werden. Aus diesem Grund wurde Ende des vergangenen Jahres ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unerlaubter Beihilfen angestrengt. Jetzt suchen Bundesregierung und Kommission nach m?glichen Kompromisslinien.

Trotz drohender Strafen: Zahl der EEG-befreiten Unternehmen steigt weiter an

Erst in den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass sich immer mehr Unternehmen von der EEG-Umlage befreien lassen, zumindest zum Teil. Auch wenn die M?glichkeit der Befreiung auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des Schienenverkehrs begrenzt ist, liegt die Zahl der Firmen, die von den Rabatten profitieren, dieses Jahr erstmals bei ?ber 2000. In Summe sparen die Unternehmen 2014 ?ber 5 Millarden Euro bei den EEG-Kosten. Bis zu einer Entscheidung ?ber das EU-Verfahren d?rfen keine neuen Befreiungsbescheide mehr ergehen, was viele stromintensive Unternehmen an den Rand der Existenz bringen k?nnte.

Gabriel versucht Spagat zwischen Wirtschaft, Verbrauchern und der EU

Die Bundesregierung, allen voran das Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel, steht vor der schwierigen Herausforderung, einerseits die Kosten der Energiewende in Grenzen zu halten, andererseits aber die Wettbewerbsf?higkeit der deutschen Industrie nicht zu gef?hrden, die mit die h?chsten Energiepreise in der EU zu zahlen hat und mit Arbeitsplatzverlusten droht. Auch das Wohl der Verbraucher darf nicht ganz au?er Acht gelassen werden: Die EEG-Umlage treibt den Strompreis f?r Endkunden trotz fallender B?rsenpreise auf immer neue H?hen und gef?hrdet die Akzeptanz des ?kostrom-Ausbaus und der Energiewende. Bis Sommer soll eine Reform auf dem Tisch liegen, die sowohl die Interessengruppen im Inland ber?cksichtigt und gleichzeitig europarechtskonfrom ist. Die Bundesregierung beh?lt sich als letzten Ausweg auch die Option vor, ihrerseits gegen das Vorgehen der EU-Kommission Klage vor dem Europ?ischen Gerichtshof zu erheben.

vom 17.02.2014

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