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Strompreise.de > Nachrichten > Preisbestandteile Strompreis 2015

Strompreis 2015: Preisbestandteile stehen fest

Die für die Planung der staatlichen Komponenten am Strompreis zuständigen vier Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der einzelnen staatlichen Bestandteile des Strompreises 2015 bekanntgegeben. Nachdem die EEG-Umlage, wie vor zwei Wochen bekanntgegeben, erstmals in ihrer Geschichte leicht sinkt, entwickeln sich die übrigen Abgaben uneinheitlich. Der Staatsanteil beim Strompreis ist in den vergangenen Jahren förmlich explodiert und überstieg 2014 erstmals die Marke von 50 Prozent. Derzeit liegt die EEG-Umlage, bezogen auf einen typischen Jahresverbrauch von 4.000 kWh, bei 52,4 Prozent an den Gesamtstromkosten.

Die Entwicklung der staatlichen Strompreisbestandteile im Einzelnen

Mit Abstand den größten staatlichen Kostenblock bildet nach wie vor die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ökostromausbaus. Die Höhe der Umlage sinkt im Vergleich zum Vorjahr minimal um 0,07 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. In ähnlicher Größenordnung, wie die EEG-Umlage sinkt, steigt wiederum die KWK-Umlage (von 0,178 Cent 2014 auf 0,254 Cent pro kWh im Jahr 2015). Die nach §19 Stromnetzentgeltverordnung erhobene Abgabe steigt für Verbräuche bis 100.000 kWh von 0,092 auf 0,227 Cent an.

In die vollkommen entgegengesetzte Richtung entwicklelt sich die Offshore-Umlage nach §17 des Energiewirtschafts-Gesetzes: Aufgrund der drastisch gekappten Förderung in diesem Bereich erhalten Stromkunden bis zu einem Verbrauch von einer Million kWh künftig sogar eine Rückvergütung, und zwar in Höhe von 0,051 Cent pro kWh - nach 0,25 Cent pro kWh im laufenden Jahr 2014. Nur minmal ändert sich schließlich die Abgabe gem. §18 der Abschaltverordnung, und zwar sinkt diese von 0,009 auf 0,006 Cent pro kWh. Hauptsächlich aufgrund der günstigen Entwicklung bei der Offshore-Umlage sinken die staatlichen Umlagen insgesamt um rund 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Wie sieht der Strompreis 2015 für Endkunden aus?

Da bei weitem noch nicht alle der über 1.000 Stromanbieter ihre Preise für 2015 bekanntgegeben haben, lässt sich der exakte Durchschnittsstrompreis im nächsten Jahr noch nicht berechnen. Bei dem einen oder anderen Versorger sind negative Überraschungen nicht ausgeschlossen, allerdings bieten Tarife mit einer Preisgarantie, wie sie auch von Verbraucherschützern immer wieder empfohlen werden, einen Schutz gegen ungebetene Preiserhöhungen. Ein entsprechender Filter für besonders kundenfreundliche Preisgarantien von mindestens 12 Monaten ist auf unserem Portal deshalb im Tarifrechner automatisch voreingestellt.

vom 28.10.2014

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