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FAZ: Friedrich-Ebert-Stiftung für Umverteilung der Energiewende-Kosten

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung macht sich für eine Umverteilung der Kosten der Energiewende stark. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der eine entsprechende Studie vorliegt, will die Stiftung die Ökostromumlage um über 60 Prozent senken, um so die Verbraucher zu entlasten. Die Stiftung geht davon aus, dass die Kosten zur Förderung von Ökostrom von fast 23 Milliarden im letzten Jahr auf satte 27 Milliarden im Jahr 2023 ansteigen wird. Der Differenzbetrag von etwa 16,5 Milliarden, der aus der Senkung der Ökostromumlage entstünde, soll durch einen Energiewendefonds aufgefangen werden, der aus Steuergeldern finanziert werden soll. Dafür sollen bestimmte Steuern erhöht werden.

Unternehmen sollen bei Finanzierung der Energiewende stärker in die Pflicht

Der vom Gesprächskreis Verbraucherpolitik der Stiftung erstellte Plan sieht eine Erhöhung mehrerer Steuern vor, um die Kosten möglichst breitflächig zu verteilen und so eine drastische Erhöhung einer einzelnen Steuer zu verhindern. Insbesondere zieht die Stiftung für die Umverteilung eine Erhöhung von Unternehmens- und Einkommenssteuer sowie die Einführung einer Vermögenssteuer in Betracht. Die Stiftung empfiehlt deswegen explizit die Erhöhung der Unternehmenssteuer, um ?eine gezielte Abschöpfung der durch eine Absenkung der EEG-Umlage ansteigenden Unternehmensgewinne? zu ermöglichen. Darüber hinaus sei die Anhebung des Spitzensteuersatzes auch zielgerichteter und entlaste so gleichzeitig eher einkommensschwache Haushalte.

EEG-Ausnahmen nur für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen

Das Papier der Friedrich-Ebert-Stiftung fordert für Unternehmen, dass die Entlastungen bei der Ökostromumlage sowie den Netzentgelten erstens spürbar abgesenkt und zweitens lediglich für die Unternehmen gelten sollten, die ?nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen?. Gemeint sind die besonders energieintensiv produzierenden Unternehmen. Kraftwerke großer Unternehmen, die Strom zum Eigenbedarf erzeugen, aber keinen Strom ins allgemeine Netz einspeisen, sollten dafür nicht von der EEG-Umlage Kosten befreit werden, es sei denn, es wird Strom aus regenerativen Energiequellen erzeugt. Die Reduzierung der Ausnahmen hätte nach Meinung der Autoren zwei positive Folgen: Einerseits soll es die Unternehmen anspornen, ihre Energieeffizienzmaßnahmen zu steigern, andererseits entlaste dies die Verbraucher.

Kostenkontrolle bei Netzentgelten

Die Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung rechnet bis zum Jahr 2023 mit zusätzlichen Kosten von etwa 32 Milliarden Euro für den Ausbau des Stromnetzes. Die Stiftung sieht hierin den Hauptgrund für den Anstieg der Stromkosten um geschätzte weitere elf Prozent in den nächsten sechs Jahren. Daher spricht sich die Stiftung dringend für eine verschärfte Kostenkontrolle der Netzentgelte aus.

vom 15.08.2017

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