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LichtBlick kritisiert Ökostrom-Schwindel bei Stromkennzeichnung

Die Verbraucherzentrale NRW und der Ökostromanbieter Lichtblick kritisieren die Stromkennzeichnung in Deutschland. Stromanbieter müssen bis zu 46 Prozent Ökostrom in Ihrem Strommix ausweisen, selbst wenn Sie keinen Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen. "Die Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel", so LichtBlick-Geschäftsführer Gero Lücking.

Die Stromkennzeichnungs-Vorschrift regelt, dass der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Ökostrom rein rechnerisch allen Stromkunden in Deutschland zugeteilt wird, auch wenn der Stromanbieter selbst keinen grünen Strom einkauft und an seine Kunden liefert. Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie einkauft, müsse oder besser dürfe er einen grünen EEG-Stromanteil von 46 Prozent ausweisen, so der Ökostromanbieter. Das geht aus einem von LichtBlick veröffentlichten Gutachten des Hamburg Instituts hervor. Grund dafür sei, dass der Stromanbieter für jede Kilowattstunde Strom EEG-Umlage zahlen muss, mit der erneuerbare Energien gefördert werden. Dies werde in den Strommix eingerechnet. Steigt die EEG-Stromproduktion bis 2025 wie geplant auf 45 Prozent, wird der virtuelle EEG-Pflichtanteil in Privatkunden-Tarifen knapp 70 Prozent betragen. Denn da Haushalte anders als Industrieunternehmen die volle EEG-Umlage zahlen, werde Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler EEG-Pflichtanteil zugewiesen.

Neue Regelungen für Stromkennzeichnung gefordert

Die Gutachter fordern daher, dass bei der Stromkennzeichnung nur noch die Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft. Da Verbraucher mit der EEG-Umlage den Ausbau von Windrädern und Solaranlagen finanzieren, sollen Stromkunden gesondert auf diesen Energiewende-Beitrag hingewiesen werden. Mit der Stromlieferung hat die Umlage aber nichts zu tun, so LichtBlick, daher soll der EEG-Strom künftig nicht mehr in der Tarif-Kennzeichnung als Ökostrom auftauchen.

Jedes Jahr zum 1. November müssen Stromversorger angeben, aus welchen Quellen sich der Strom, mit denen Sie Ihre Kunden beliefern, zusammensetzt. Informationen über den Strommix Ihres aktuellen Tarifes finden Kunden auf Ihrer jährlichen Stromrechnung, beim Stromvergleich hier auf Strompreise.de sind Informationen zum Strommix unter "Tarifdetails" zu finden.

vom 04.11.2016

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